Nicht jede Immobilie wird innerhalb der Familie weitergegeben. Wer keine Kinder oder nahen Angehörigen hat, stellt sich häufig die Frage, was mit dem eigenen Haus oder der Eigentumswohnung einmal geschehen soll. Ob Schenkung zu Lebzeiten oder Vererbung – beide Wege sollten gut geplant werden.

Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema schafft Klarheit und hilft dabei, den eigenen Wünschen bestmöglich gerecht zu werden.

Immobilie vererben oder verschenken?

Grundsätzlich können Sie Ihre Immobilie sowohl durch ein Testament oder einen Erbvertrag vererben als auch bereits zu Lebzeiten verschenken.

Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation, Ihren finanziellen Zielen und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Beide Möglichkeiten haben unterschiedliche Auswirkungen – unter anderem auf Steuern, Nutzungsrechte und den späteren Eigentumsübergang.

Eine individuelle rechtliche und steuerliche Beratung ist daher empfehlenswert.

Schenkung an entfernte Verwandte oder Dritte

Möchten Sie Ihre Immobilie bereits zu Lebzeiten an einen Neffen, eine Nichte oder eine andere nahestehende Person übertragen, ist hierfür eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Je nach Verwandtschaftsgrad und Wert der Immobilie können Schenkungsteuer und unterschiedliche Freibeträge eine Rolle spielen. Da diese Regelungen vom Einzelfall abhängen und sich gesetzlich ändern können, sollte eine geplante Schenkung frühzeitig gemeinsam mit einem Notar oder Steuerberater geprüft werden.

Eine gemeinnützige Organisation bedenken

Auch gemeinnützige Organisationen oder Stiftungen können als Erben eingesetzt werden.

Was mit der Immobilie nach dem Erbfall geschieht, entscheidet die jeweilige Organisation entsprechend ihrer Satzung und den wirtschaftlichen Gegebenheiten. Je nach Einzelfall kann die Immobilie erhalten, genutzt oder veräußert werden, um den gemeinnützigen Zweck zu erfüllen.

Wer diesen Weg in Betracht zieht, sollte sich frühzeitig über die Ziele und Vorgehensweise der jeweiligen Organisation informieren.

Gut vorbereitet für die Zukunft

Wer frühzeitig regelt, was mit seiner Immobilie geschehen soll, schafft Sicherheit – sowohl für sich selbst als auch für die späteren Begünstigten.

Da erbrechtliche und steuerliche Fragen häufig eng miteinander verbunden sind, empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch einen Notar oder einen auf Erbrecht beziehungsweise Steuerrecht spezialisierten Experten.

WEBER Immobilien – Persönliche Begleitung bei wichtigen Entscheidungen

Ob Verkauf, Schenkung oder die Vorbereitung einer späteren Immobilienübertragung – jede Situation ist so individuell wie die Menschen dahinter.

Wir von WEBER Immobilien begleiten Eigentümer mit Erfahrung, Marktkenntnis und persönlicher Beratung bei allen Fragen rund um ihre Immobilie. Gemeinsam entwickeln wir die passende Lösung für Ihre Lebenssituation und arbeiten bei Bedarf mit erfahrenen Notaren sowie Steuer- und Rechtsexperten zusammen.

Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.